Mittwoch, 23. April 2014

Hartmudo Spezial: Walter 5/14

5
Am 15. Juli, also genau 2 Monate, nachdem ich das Amtsgericht angerufen und von Walters Tod informiert hatte, ging ich mit der Testamentskopie zum Amtsgericht, um deren Fehler zu berichtigen. Dachte ich.
Leider stellte sich heraus, das Walter das Testament seinerzeit höchstselbst aus dem Verwahrgelaß des Gerichts herausgenommen hatte. Das kurz vor dem Tod seiner ersten Frau aufgesetzte und beim Gericht hinterlegte gemeinsame Testament galt weiter fort. Nach dem BGB ist dies tatsächlich so, wie ich später recherchierte.
Und vor dem Notar hatte Walter 2000 noch angegeben, das kein gemeinsames Testament existierte. Dies stand auch so in meiner Testamentskopie drin. Ich war wie vor den Kopf geschlagen.
Hinzu kam noch die unwirsche Art der Rechtspflegerin, die mich ja auch erst 6 Wochen nach Testamentseröffnung informierte. Da fühlte ich mich richtig verarscht und kündigte noch großspurig eine Dienstaufsichtsbeschwerde an.
Und das in meiner zweiten Urlaubswoche! Wutentbrannt fuhr ich nach Hause.
Meine Löwin machte mich darauf aufmerksam, dass ich jetzt Mutter Bescheid sagen mußte. Über meine Rechtsschutzversicherung hatte ich mir als erstes einen Termin für Donnerstag um 10.00 Uhr geben lassen. Die Anwältin ist Spezialistin für Erbrecht.
Erst überlegte ich noch, ob ich zuerst das Gesprächsergebnis bei der Anwältin abwarte, bevor ich meiner Mutter diesen schweren Schock versetze. Berta meinte aber auch, dass es gleich besser wäre.
Und so fuhren Berta und ich unter einem Vorwand zu Mutter, um ihr die ganze Misere schonend beizubringen, damit sie nicht zusammenbricht. Denn schließlich waren „wir“ jetzt die Dummen, die Walters Beerdigung zu bezahlen und dazu die ganze Arbeit hatten.
Als wir ankamen, freute sich Mutter und lotste uns sofort in die Küche. Das ist eine Macke von ihr – bloß nicht ins Wohnzimmer, könnte ja was schmutzig werden. Very old Style.
„Mutter, setz Dich erstmal hin. Wir müssen Dir was erzählen.“ sagte ich. Sie setzte sich hin und ich machte mich auf das Schlimmste gefaßt. Jetzt galt es, ihr die ganze Misere in möglichst schonenden Worten beizubiegen.
Ruhig schilderte ich ihr von der Mitteilung des Amtsgerichts über die unerwartete Erbregelung und meinen Ärger beim Besuch des Amtsgerichts. Das ich nen Anwaltstermin am Donnerstag habe und wir bis dahin erstmal abwarten. Erst nach diesem Gespräch wollte ich weiter tätig werden. Ich wollte jetzt keinen Fehler machen.
Zu Bertas und meinem Erstaunen blieb Mutter erstaunlich gefaßt. Sie war sogar ruhiger als ich! Sie meinte noch – ganz ruhig – das wir das Geld von der Rückerstattung der Kaution des Wohnstifts nehmen sollten.
Das Stift hatte nämlich zwischenzeitlich, wie abgesprochen, die Kaution plus Essengutschriften von zusammen ca. 9100 € auf das Nachlaßkonto, also Walters Konto, gutgeschrieben. Sie hatte da wohl eine Vollmacht von Walter zur Entgegennahme dieses Geldes erhalten. Trotzdem wollte ich da nicht ran. Erst zur Anwältin, mahnte ich.
Zumindest hielt ich die Idee für praktikabel, das Geld vom Konto zu nehmen und dies der Erbin in Florida so mitzuteilen. Aber, wie gesagt: Erst zur Anwältin.
Berta, Mutter und ich stürzten uns in die Hoffnung, darüber das Geld für die Beerdigung zu haben. Mutter erwähnte dann noch, dass diese Frau beim Tode einer anderen Schwägerin von Walter aus Hannover kurz angereist war und dias Geld „mitgenommen“ hatte. Geldgierig sei diese Frau, wußte Muttern zu berichten.
Da mußten wir wohl das Geld „vorab einbehalten“, ansonsten würden wir Probleme bekommen, das Geld in Florida einzutreiben.
Während des ganzen Gesprächs blieb Mutter ruhig und sachlich. So, als ob sie damit schon gerechnet hätte. Nicht mit einer Silbe erwähnte sie die Möglichkeit, dass sie die Beerdigung anstatt meiner bezahlt. Schließlich war es ihr Lebensgefährte. Die beiden hatten über den Fall der Fälle gesprochen. Ich sollte ja lediglich den Nachlaß verwalten; Nach dem ungültigen Testament aus 2000. Danach hatte Walter dies nie wieder erwähnt.
Auch erwähnte ich meine Enttäuschung über Walters Verhalten, mir 13 Jahre lang nichts davon zu erzählen, das er das Testament aus der Hinterlegung beim Amtsgericht zurückgenommen hatte, weil es offensichtlich ungültig ist.
Jedenfalls waren Berta und ich total verwirrt, als ich Berta schließlich nach Hause fuhr. Uns kam das komisch vor. Irgendetwas schien Mutter uns zu verheimlichen.
Selbst zuhause angekommen, begab ich mich in die Gaststätte zum Hohen Tore, bei Walters altem Heim um die Ecke. Mit Ulli und der Katze ließ ich dann die Gerste frei. Was für ein Tag!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen