Sonntag, 23. Februar 2014

Hartmudo Spezial: Walter 3/14

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Für die Heimleitung wiederum war eh alles klar. Mutter ist Alleinerbin und der „gute“ Sohn, also ich, kümmert sich um alles. Souverän klärte ich mit der Heimleitung alles ab. Das Wohnungsdarlehen, welches bei Räumung der Wohnung auszuzahlen ist, sollte natürlich auf das Nachlaßkonto. Dies konnte selbstverständlich nur Walters sein. Das Amtsgericht läßt in solchen Sachen nicht mit sich spaßen, dachte ich.
Mutter sah dies natürlich anders. Sie meinte, das sie mit Walter abgesprochen hatte, das die Kaution an Sie ausgezahlt wird. Damit meinte sie ihr Konto und dann hätte sie locker die Beerdigung zahlen können. Ich versuchte sie zu beruhigen. Schließlich wollte ich keinen Fehler machen und überhaupt: Sie kriegt doch sowieso alles.
Denn die Kosten der Beerdigung, das hatte ich ihr mehrmals in jenen Tagen erklärt, geht vor dem Erbe. Im Raum stand ja noch die Forderung aus überzahltem Landesblindengeld. Insofern konnte ich die Aufregung nicht verstehen.
Schließlich sah das Testament vor, das ich für die Nachlaßverwaltung den Wert von 11 Krügerrand als Vorabvermächtnis erhalten sollte. Das heißt also vor dem Erbe! Hiermit und mit den Beerdigungskosten, so habe ich es Mutter auch erklärt, ist wahrscheinlich nichts mehr da, um die Forderung an Landesblindengeld zu erfüllen.
Ich erzählte Mutter dies ausdrücklich, weil ich das Vorabvermächtnis ja nicht selbst behalten wollte. Ich hatte die Befürchtung, sie wkönnte so etwas denken. Das Geld wollte ich lediglich für sie sichern. Ganz im Sinne Walters. Denn die Klage gegen die Rückzahlung, die von meiner Löwin und mir formuliert wurde, hatte Walter ja noch angestrengt, um nichts oder wenigstens nur einen Teil zurückzahlen zu müssen.
Trotzdem regte sich Mutter von Tag zu Tag wegen irgendwelcher Geldgeschichten immer mehr auf, während die Trauer über Walters Tod spürbar nachließ. Kurz gesagt gab es mehr Tränen aus Ärger wg. Kohle als vor Trauer.
Ein besonderes Thema waren die Teppiche. Echte Orientteppiche, die Walter und Mutter in der Türkei gekauft hatten. Hier vermutete sie hohe Werte und wollte sie schnell verkaufen. Sie machte sich Sorgen um die Kosten der Beerdigung. Wir sollten dann die Teppiche schnell verkaufen.
Die Heimleitung hatte uns 2 Wochen Zeit gegeben, um die Wohnung zu räumen. Danach hätte das Appartement weiter gezahlt werden müssen. Mitte der zweiten Woche – Berta war vorher kurz weg und ich wollte es auch sacken lassen – setzten wir uns den Termin zur Räumung der Wohnung.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich das Amtsgericht längst informiert gehabt; jetzt ging es noch darum, schnell zu räumen, damit keine weiteren Kosten entstehen. Die Papiere hatte ich schon vorher mit Mutter zwecks Vermögensaufstellung mit zu mir genommen. Über 2000,-€ sollten weitere 2 Wochen laut Heimleitung kosten. Wir mußten handeln, weil ansonsten wäre kein Geld für die Beerdigung verblieben.
Schließlich existierte noch eine Kaution, die nach Räumung ausgezahlt werden sollte. Zur Entgegenname dieser Kaution hatte Mutter wohl auch eine Vollmacht, die später noch eine Rolle spielen sollte. Diese Kaution ging dann letztendlich logischerweise auf das Nachlaßkonto, also Walters Konto. Der Heimleitung und mir war schon klar, das dies gar nicht anders machbar war, da das Amtsgericht … Muttern hatte ich dies auch erklärt.
Es war schon bitter an jenem Mittwoch, in den persönlichen Sachen des Verstorbenen herumzuwühlen. Mutter sah weiß Gott nicht glücklich aus, zeterte ab und zu rum. Das z.B. Gundula, die mit Gerd beim Räumen mithalf, auch noch nen Koffer mitnahm, den Mutter auf einmal haben wollte. Dies tat sie aber erst in den Tagen nach dieser Aktion kund. Auch zehrte der Anruf meiner Löwin an meinen Nerven, weil evtl. die alten Möbel noch einen Wert besäßen.
Im Vorfeld hierzu fürchtete sie sogar, das die von mir eingeschaltete Firma zur Entrümpelung zu teuer sei. Mutter sollte bloß nichts unterschreiben!
Nachdem wir also Teppiche und Stahlkassette „gesichert“ hatten, sollte die Firma am Folgetag alles leerräumen und gut ist. Wir selbst hätten dies gar nicht schultern können. Dazu kam die auslaufende Zweiwochenfrist mit den drohenden 2000,-€ Folgekosten.
Ich selbst mußte an jenem Donnerstag arbeiten. Aber die Firma war sowieso gerade im Heim und machte die Räumung nebenbei. Da war meine Löwin, die sich Urlaub genommen hatte, fix bei der Sache. Ich liebe diese Frau!
Eine Rechnung gab es natürlich nicht. Doch dafür wurde die Wohnung noch am selben Tag abgenommen und wir hatten eine Sorge weniger. Jetzt mußte ich nur noch die Aufstellung machen und die Bestattungsfeier zu organisieren.

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