Dienstag, 23. September 2014

Hartmudo Spezial: Walter 10/14

10
Freitag morgen. Letzter Urlaubstag eines denkwürdigen Jahresurlaubs. Ich gab den Brief nach Florida auf; Einschreiben mit Rückschein. Nachmittags stand Grillen und Mölkky bei Biggi und Britt auf dem Programm. Endlich mal normale Leute treffen. Meine Löwin und ich brauchten das jetzt, denn emotionell gingen wir auf dem Zahnfleisch.
Zum Inhalt des Schreibens an Walters Schwägerin in Florida. Ich schilderte ihr die Notlage beim Tod von Walter, denn zu jenem Zeitpunkt wusste ich ja nichts von dem „alten“ Testament. Die Bestattung gab ich also in Auftrag, so wie Walter es wollte. Das „neue“ Testament, das meine Mutter als Haupterbin vorsah, erwähnte ich nicht. Schließlich wollte ich Irritationen und negative Stimmungen vermeiden.
Denn das ich den Anspruch auf Erstattung der Kosten in Florida durchsetzen könnte, darauf wollte ich nicht vertrauen. Wäre auch eher unwahrscheinlich und wenn, dann mit Kosten verbunden. So ein Risiko wollte ich nicht gehen.
Meine Löwin und ich packten die Rechnung des Bestatters sowie unsere weiteren Kosten vor Ort bei. Ich erwähnte auch die Forderung der Stadt Braunschweig auf Erstattung des Landesblindengeldes von über 8500,- €; Bescheid anbei. Das wollte ich der Frau nicht verschweigen. Insgeheim hoffte ich natürlich, dass dies zu einer Erbausschlagung ihrerseits beitragen könnte. Meine Bankverbindung durfte da natürlich auch nicht fehlen.
Das ganze Schreiben war sehr höflich verfasst. Schließlich kannten wir die Frau nicht und böses Blut tat hier überhaupt nicht gut. Ich verschickte das Schreiben per Postzustellungsurkunde, rechnete aber nicht wirklich mit einer Antwort. Aber ich wollte nichts unversucht lassen.
Freitag und Samstag war also Pause. Abschalten. Freitags erst bei Biggi und Britt, dann am Samstag mit dem Kanonier und Bienchen zur Marienburg bei Hildesheim, hinterher Mölkky. Wir mussten den ganzen Stuss erst mal setzen lassen, denn wir waren doch sehr enttäuscht.
Jahrelang hatten wir uns um Walter und Mutter gekümmert. Waren mit ihnen abends unterwegs, holten sie auch schon öfters zu uns nach Hause. Bierkisten nebst Schnaps hatte ich Walter in den letzten zwei Jahren in den Stift gebracht, damit er versorgt war. Bei Familienfeiern holten wir die Beiden auch immer ab, kein Problem.
Und dann zeigte uns Walter aus dem Grab heraus noch seinen Stinkefinger. Und zur Krönung eiert Mutter die ganze Zeit herum. Erst will sie alles schnellstmöglich zu Geld machen, das heißt WIR sollten es zu Geld machen. Teppiche, Wandteller, etc. Damit die Beerdigung bezahlt werden kann, meinte sie dazu. Ich verstand das nicht – schließlich war sie ja die Haupterbin. Mehrmals hatten wir, also auch Berta und meine Löwin, ihr das erklärt. Aber jetzt weiß ich, warum sie anfangs, d.h. nach dem Tod von Walter, so reagierte.
Sie wusste die ganze Zeit, dass Walters Schwägerin aus Florida die Alleinerbin ist. Und läßt mich ins offene Messer laufen. Da bin ich sehr enttäuscht. Und als Krönung noch drückt sie sich fadenscheinig um die Kosten. Weil ich ihr die Adresse der Frau nicht geben wollte, so ein Schwachsinn.
Das ich, wenn es blöd läuft, beim Abholen des Geldes meinen Job verlieren könnte, damit hat sie sich überhaupt nicht auseinandergesetzt. Selbst als meine Löwin ihr das am Telefon vorhielt, da ging sie noch nicht einmal darauf ein. Kein Wort dazu. Eine Frechheit. Sie hat die ganze Zeit nur an sich gedacht. Enttäuschend.
Es sah also ganz danach aus, das meine Mutter sich weiter auf schöne Reisen begibt, während ich einen Kredit aufnehmen muss und 2-3 Jahre lang nicht verreisen kann. Als Dank darf ich noch die Beerdigung des Lovers meiner Mutter bezahlen.
An diesem Wochenende setzte sich meine Löwin auch hin, um Mutter einen Brief zu schreiben. Ihr ging es darum, Mutter verständlich zu machen, warum sie menschlich so enttäuscht ist. Meine Löwin hatte Mutter und Werner nämlich jahrelang in ihr Herz geschlossen – bei Schwiegermüttern ist da ja normalerweise nicht immer üblich.
Insbesondere Werner war da für sie eine Enttäuschung, da er das vermeintlich geltende Testament zugunsten Mutters persönlich vom Amtsgericht zurücknahm und uns jahrelang nichts davon erzählte. Das sieht förmlich danach aus, das er mich bewusst nicht informiert hatte aus Angst, es würde sich keiner um seine Beerdigung kümmern.
Meine Löwin teilte Muttern also ihre Gefühle , ihre Enttäuschung mit. Schuldzuweisungen oder Vorwürfe hatte sie tunlichst vermieden. Das gehört auch nicht in so einen Brief rein. Schließlich geht es nicht darum, schmutzige Wäsche zu waschen.
Aber diesen Brief musste meine Löwin auch für sich schreiben, da Mutter ja von sich aus den Kontakt abgebrochen hat und meine Löwin somit nur mit einem Brief ihr klarmachen konnte, warum sie so enttäuscht ist und warum wir so handeln mussten, wie bereits geschildert.
Mutter hätte sich so noch mal „berappeln“ können, wenn sie sich mit diesem nun wirklich freundlichen Brief in Ruhe auseinandergesetzt hätte.
Hat sie aber nicht, gleich mehr dazu.
Am Sonntag dann setzte ich mich auch nochmal hin, um meinerseits dem Amtsgericht zu schreiben. Ich fragte an, ob die Schwägerin evtl. das Erbe ausgeschlagen hatte und meldete schon einmal vorsorglich einen Erstattungsanspruch beim Amtsgericht an, falls die Schwägerin das Erbe tatsächlich ausschlagen würde. In dem Fall würde der Nachlass dem Staat zufallen und das Amtsgericht müsste einen Nachlassverwalter bestimmen.
Deshalb erwähnte ich in dem Schreiben auch noch einmal, das ich es ja schließlich war, der das Amtsgericht vom Tod Walters telefonisch informierte. Ich wollte, das dies auch aktenmäßig erfasst ist. Ich fragte also nach, ob Walters Schwägerin das Erbe angetreten hatte.
In der folgenden Woche traf dann der Antwortbrief von Mutter an meine Löwin ein. Jetzt war sie wohl endgültig durchgeknallt. Mit wüsten Beschimpfungen ging sie meine Löwin an, ja sie siezte meine Löwin nur noch.
Auf die Gefühle und die Argumente meiner Löwin ging sie schon mal gar nicht ein. Stattdessen der Vorwurf, dass „sie auch davon profitiert“ hätte. Als ob meine Löwin sich nur deshalb mit ihr „abgegeben“ hätte. Sehr krass dieser Brief.
Mutter fühlte sich vollkommen unberechtigt angegriffen und polterte einfach gegen. Da fühlte sie sich wohl ertappt. Von uns Geschwistern ist ihr wohl noch keiner über diese Schiene gekommen, vielleicht auch deshalb diese unnötige Reaktion.
Meine Schwestern und ich hätten früher noch energischer in so mancher Situation vorgehen sollen.
Bitter, sehr bitter dieser Brief.
Pünktlich zum nächsten Wochenende erhielt ich dann die Antwort vom Amtsgericht. Die Rechtspflegerin teilte mir mit, das sich Walters Schwägerin noch nicht gemeldet hätte und 6 Monate Zeit zur Erbausschlagung hat. 2 kurze Sätze, für die ich lt. beiliegender Kostenrechnung auch noch 10,-€ zahlen durfte. Juchhu, da war ich restlos begeistert.
Am folgenden Mittwoch, dem letzten Tag im Juli, war es dann mal wieder Zeit, der Rechtsanwältin noch ein paar Verständnisfragen zu stellen. Telefonisch klappte es nicht, also schickte ich eine email.
Die Antwort hierzu kam dann am 6. August. Sie bestätigte mir, das gegen die Erbin sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Beerdigung geltend gemacht werden können, also auch Bewirtungskosten. Fehlverhalten meiner Mutter könne mir nicht zugerechnet werden. Diese Frage war mir wichtig, falls Mutter doch irgendwie das Geld abhebt und hinterher eine Strafanzeige bei mir kleben bleiben würde.
Aber am Wichtigsten hierbei war, das die Rechtsanwältin nochmals ausdrücklich darauf hinwies, das ich eben nicht in „Selbstjustiz“ das Geld für die Beerdigung vom Konto nehmen dürfe, auch wenn der Erbin dadurch kein Schaden entsteht. In diesem Punkt hatte mich vorher ein Kollege heiß gemacht, so dass ich 2 Tage lang kirre durch die Gegend lief.
Eine richtige Qualitätsarbeit der Anwältin, die sie sich mit 95,20 € vergüten ließ.
Zum Amtsgericht schickte ich vorher, Sonntag 4. August, noch eine zweite email. Ich stellte nochmal klar, das ich den zeitlichen Ablauf nach dem Tod von Walter durch das Amtsgericht als bestätigt ansah, weil die Rechtspflegerin ja dies in ihrem Schreiben nicht bestritten hatte. Nun war es also aktenkundig. Meinen Erstattungsanspruch im Falle der Erbausschlagung bekräftigte ich erneut.
Die Antwort des Amtsgerichts, diesmal kostenfrei, erreichte mich am 10.8. Die Rechtspflegerin erklärte, das das Verfahren für das Amtsgericht als abgeschlossen gilt. Fettgedruckt erwähnte sie nochmals, das ich den Anspruch gegen die Erbin durchsetzen müsse. Und jetzt kommt es:
Ob mir irgendwelche Blutsverwandten bekannt wären! Ja Hallo?
Für zwei läppische Sätze – den zweiten kannte ich eh selbst schon – hatte ich 10,- € bezahlt und soll dem Amtsgericht jetzt Informationen umsonst geben? Nur gegen Androhung von Zwangsgeld oder wenn es mir sonst irgendwie nützt.
Ich bin ja selbst Beamter, aber am Amtsgericht da wiehert … Ich versteh jetzt endlich de Leute, die über Beamte schimpfen. Bürgerfreundlich geht anders.

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