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Für die Heimleitung wiederum war eh
alles klar. Mutter ist Alleinerbin und der „gute“ Sohn, also ich,
kümmert sich um alles. Souverän klärte ich mit der Heimleitung
alles ab. Das Wohnungsdarlehen, welches bei Räumung der Wohnung
auszuzahlen ist, sollte natürlich auf das Nachlaßkonto. Dies konnte
selbstverständlich nur Walters sein. Das Amtsgericht läßt in
solchen Sachen nicht mit sich spaßen, dachte ich.
Mutter sah dies natürlich anders. Sie
meinte, das sie mit Walter abgesprochen hatte, das die Kaution an Sie
ausgezahlt wird. Damit meinte sie ihr Konto und dann hätte sie
locker die Beerdigung zahlen können. Ich versuchte sie zu beruhigen.
Schließlich wollte ich keinen Fehler machen und überhaupt: Sie
kriegt doch sowieso alles.
Denn die Kosten der Beerdigung, das
hatte ich ihr mehrmals in jenen Tagen erklärt, geht vor dem Erbe. Im
Raum stand ja noch die Forderung aus überzahltem Landesblindengeld.
Insofern konnte ich die Aufregung nicht verstehen.
Schließlich sah das Testament vor, das
ich für die Nachlaßverwaltung den Wert von 11 Krügerrand als
Vorabvermächtnis erhalten sollte. Das heißt also vor dem Erbe!
Hiermit und mit den Beerdigungskosten, so habe ich es Mutter auch
erklärt, ist wahrscheinlich nichts mehr da, um die Forderung an
Landesblindengeld zu erfüllen.
Ich erzählte Mutter dies ausdrücklich,
weil ich das Vorabvermächtnis ja nicht selbst behalten wollte. Ich
hatte die Befürchtung, sie wkönnte so etwas denken. Das Geld wollte
ich lediglich für sie sichern. Ganz im Sinne Walters. Denn die Klage
gegen die Rückzahlung, die von meiner Löwin und mir formuliert
wurde, hatte Walter ja noch angestrengt, um nichts oder wenigstens
nur einen Teil zurückzahlen zu müssen.
Trotzdem regte sich Mutter von Tag zu
Tag wegen irgendwelcher Geldgeschichten immer mehr auf, während die
Trauer über Walters Tod spürbar nachließ. Kurz gesagt gab es mehr
Tränen aus Ärger wg. Kohle als vor Trauer.
Ein besonderes Thema waren die
Teppiche. Echte Orientteppiche, die Walter und Mutter in der Türkei
gekauft hatten. Hier vermutete sie hohe Werte und wollte sie schnell
verkaufen. Sie machte sich Sorgen um die Kosten der Beerdigung. Wir
sollten dann die Teppiche schnell verkaufen.
Die Heimleitung hatte uns 2 Wochen Zeit
gegeben, um die Wohnung zu räumen. Danach hätte das Appartement
weiter gezahlt werden müssen. Mitte der zweiten Woche – Berta war
vorher kurz weg und ich wollte es auch sacken lassen – setzten wir
uns den Termin zur Räumung der Wohnung.
Zu diesem Zeitpunkt hatte ich das
Amtsgericht längst informiert gehabt; jetzt ging es noch darum,
schnell zu räumen, damit keine weiteren Kosten entstehen. Die
Papiere hatte ich schon vorher mit Mutter zwecks Vermögensaufstellung
mit zu mir genommen. Über 2000,-€ sollten weitere 2 Wochen laut
Heimleitung kosten. Wir mußten handeln, weil ansonsten wäre kein
Geld für die Beerdigung verblieben.
Schließlich existierte noch eine
Kaution, die nach Räumung ausgezahlt werden sollte. Zur Entgegenname
dieser Kaution hatte Mutter wohl auch eine Vollmacht, die später
noch eine Rolle spielen sollte. Diese Kaution ging dann letztendlich
logischerweise auf das Nachlaßkonto, also Walters Konto. Der
Heimleitung und mir war schon klar, das dies gar nicht anders machbar
war, da das Amtsgericht … Muttern hatte ich dies auch erklärt.
Es war schon bitter an jenem Mittwoch,
in den persönlichen Sachen des Verstorbenen herumzuwühlen. Mutter
sah weiß Gott nicht glücklich aus, zeterte ab und zu rum. Das z.B.
Gundula, die mit Gerd beim Räumen mithalf, auch noch nen Koffer
mitnahm, den Mutter auf einmal haben wollte. Dies tat sie aber erst
in den Tagen nach dieser Aktion kund. Auch zehrte der Anruf meiner
Löwin an meinen Nerven, weil evtl. die alten Möbel noch einen Wert
besäßen.
Im Vorfeld hierzu fürchtete sie sogar,
das die von mir eingeschaltete Firma zur Entrümpelung zu teuer sei.
Mutter sollte bloß nichts unterschreiben!
Nachdem wir also Teppiche und
Stahlkassette „gesichert“ hatten, sollte die Firma am Folgetag
alles leerräumen und gut ist. Wir selbst hätten dies gar nicht
schultern können. Dazu kam die auslaufende Zweiwochenfrist mit den
drohenden 2000,-€ Folgekosten.
Ich selbst mußte an jenem Donnerstag
arbeiten. Aber die Firma war sowieso gerade im Heim und machte die
Räumung nebenbei. Da war meine Löwin, die sich Urlaub genommen
hatte, fix bei der Sache. Ich liebe diese Frau!
Eine Rechnung gab
es natürlich nicht. Doch dafür wurde die Wohnung noch am selben Tag
abgenommen und wir hatten eine Sorge weniger. Jetzt mußte ich nur
noch die Aufstellung machen und die Bestattungsfeier zu organisieren.
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